Eintragungen
Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO
Darunter fällt jede Art von Tuning-Maßnahmen wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination, Tieferlegung und/oder Spurverbreiterung. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss ein Abdruck der ABE beigelegt sein, dem Sie entnehmen können, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Anbaus vorzunehmen.
Diese führen wir gerne für Sie durch. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie einen Nachweis der Änderungsabnahme und müssen diesen ggfs. bei der Zulassungsstelle in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Vorsicht!!
Sollten Sie mit einer unzulässigen Änderung in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und das kann dann sehr teuer für Sie werden. Tauschen Sie sich daher bereits vor Kauf bzw. Einbau eines Teiles mit uns aus, ob die Änderung zulässig ist oder nicht. Das erspart Ihnen Zeit, Kosten und Nerven.
Wir beraten Sie gerne vorab.