Oldtimerbegutachtung
Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
Die Begutachtung dient bei Einhaltung bestimmter Kriterien der Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens . Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Der große Vorteil dieser Kennzeichen ist die günstige Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.
Weitere Infos und Tipps hierfür finden Sie unter:
http://www.gtue.de/sixcms/detail.php/56030
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