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Oldtimerbegutachtung

Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO

Die Begutachtung dient bei Einhaltung bestimmter Kriterien der Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens . Dieses Kennzeichen erhalten nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und bei denen die Oldtimeruntersuchung erfolgreich abgeschlossen wurde.

 

Der große Vorteil dieser Kennzeichen ist die günstige Kfz-Steuer, die sich besonders bei großvolumigen Motoren auszahlt.

Weitere Infos und Tipps hierfür finden Sie unter:

http://www.gtue.de/sixcms/detail.php/56030

Besuchen Sie auch unsere Oldtimer-Datenbank für Nutzfahrzeuge:

https://www.gtue-oldtimerservice.de

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